Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Regelungen

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

1.1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Bestellers werden von der AMTANGEE Aktiengesellschaft (nachfolgend „AMTANGEE“ genannt) nicht anerkannt, es sei denn, AMTANGEE hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Die vorliegenden AGB gelten auch dann, wenn AMTANGEE in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

1.2) Die vorliegenden AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne der §14 BGB.

1.3) Die AGB setzen sich zusammen aus den von der Art des Auftrags unabhängigen und allgemeinen Regelungen und aus den speziellen Regelungen aus den jeweils zur Anwendung kommenden Anhängen. Die speziellen Regelungen gehen den allgemeinen Regelungen vor. Welcher der Anhänge zur Anwendung kommt, hängt indes davon ab, welche Produkte bzw. Dienstleistungen von AMTANGEE bezogen werden. Die Regelungen im Anhang „Besondere AGB für Software-Verkauf“ gelten für den Verkauf von Standardsoftware durch AMTANGEE, Anhang „Besondere AGB für Software-Miete“ gilt für die Vermietung von Standardsoftware durch AMTANGEE, Anhang „Besondere AGB für Schulungen“ gilt für die Erbringung von Schulungsmaßnahmen von AMTANGEE, Anhang „Besondere AGB für Demohosting“ gilt für die Bereitstellung eines Demohostings (Software as a Service), und Anhang „Besondere AGB für das AMTANGEE Partnerprogramm“ gilt für das Partnerprogramm von AMTANGEE.

1.4) Die Mitarbeiter von AMTANGEE sind grundsätzlich nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen, die diese Geschäftsbedingungen und andere Verträge abändern oder ergänzen.

§ 2 Angebot, Preise und Zahlungsbedingungen

2.1) Annahme. Eine Bestellung des Kunden, die als Angebot zum Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages zu qualifizieren ist, kann AMTANGEE innerhalb von vier Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen.

2.2) Ablehnung, Sicherheiten. AMTANGEE ist jederzeit berechtigt, die Annahme der Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder den Vertragsschluss von einer Vorauszahlung, einer schriftlichen Bürgschaftserklärung einer deutschen Großbank und/oder der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht abhängig zu machen.

2.3) Angebote. Angebote von AMTANGEE sind – insbesondere hinsichtlich der Preise, Mengen, Lieferfristen, Liefermöglichkeiten, Leistungen und Nebenleistungen – freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass AMTANGEE diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet hat.

2.4) Produkteigenschaften. Die Zusicherung von Produkteigenschaften bedarf einer schriftlichen Bestätigung durch die AMTANGEE AG.

2.5) Preise. In den Preisen von AMTANGEE ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen. Diese wird in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

2.6) Skonto. Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen AMTANGEE und dem Kunden zulässig. Der Kaufpreis ist netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Kunden zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn AMTANGEE über den Betrag verfügen kann.

2.7) Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist AMTANGEE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verlangen.

2.8) Zurückbehaltungsrecht bei Zahlungsverzug. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder wird Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, so ist AMTANGEE berechtigt, sämtliche Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten und die Rechte aus Eigentums- und Rechtsvorbehalten geltend zu machen.

2.9) Aufrechnung. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber AMTANGEE mit Forderungen aufzurechnen, es sei denn, dass es sich um rechtskräftig festgestellte Ansprüche oder um von AMTANGEE schriftlich anerkannte Ansprüche handelt. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 3 Geistiges Eigentum

AMTANGEE behält sich an allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen seine Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Der Kunde darf diese nur mit der schriftlichen Einwilligung von AMTANGEE an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob AMTANGEE diese als vertraulich gekennzeichnet hat. AMTANGEE und das AMTANGEE Logo sind eingetragene Warenzeichen von AMTANGEE.

§ 4 Haftung

4.1) Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. AMTANGEE haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von AMTANGEE, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung beruhen, die AMTANGEE, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.

4.2) Leichte Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet AMTANGEE nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Die Haftung ist auf den Gesamtbetrag begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des vorliegenden Vertrages typischerweise gerechnet werden muss. Die Haftung für vertragsuntypische Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist in jedem Falle ausgeschlossen.

4.3) Haftungsausschluss. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Regelungen (z. B. Produkthaftungsgesetz) bleibt unberührt.

4.4) Datensicherungen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten nach dem Stand der Technik (zumindest täglich) zu sichern. Bei einem von AMTANGEE zu vertretendem Datenverlust haftet AMTANGEE höchstens in Höhe des bei Vorhandensein von Sicherungskopien erforderlichen Reproduktionsaufwandes.

§ 5 Mängel

5.1) Die Software hat die vereinbarte Beschaffenheit und eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte, bei fehlender Vereinbarung für die gewöhnliche Verwendung. Sie genügt dem Kriterium praktischer Tauglichkeit und hat die bei Software dieser Art übliche Qualität; sie ist jedoch nicht fehlerfrei. Eine Funktionsbeeinträchtigung der Software, die aus Hardwaremängeln,  Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o. ä. resultiert, ist kein Mangel.

5.2) Im Falle einer zeitlich begrenzten Überlassung wird AMTANGEE das Produkt für die Vertragslaufzeit funktionsfähig erhalten.

5.3) Mängelansprüche des Kunden aus Kaufverträgen setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

5.4) Der Kunde hat Mängel gegenüber AMTANGEE unverzüglich schriftlich zu rügen. Schriftform gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.

5.5) Der Wert zwischenzeitlich gezogener Nutzungen ist bei Rückabwicklung vom Kaufpreis abzuziehen.

5.6) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit sowie hinsichtlich Anwendungsfehlern und nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder sonstige Eingriffe in die Software vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

5.7) Die Garantie der Beschaffenheit der Software bedarf in jedem Falle einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. In Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen, sogenannten Whitepapers, technischen Daten, Spezifikationen, Webseiten, Online-Shops und anderen Schriften enthaltene Angaben sind nur Beschreibungen und stellen keine Garantien oder Eigenschaftszusicherungen dar.

5.8) Hat der Kunde AMTANGEE wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass ein Mangel vorhanden ist und AMTANGEE insofern nicht gewährleistungs­pflichtig ist, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme von AMTANGEE zu vertreten hat, allen AMTANGEE entstandenen Aufwand zu ersetzen.

5.9) AMTANGEE übernimmt keine Gewähr dafür, dass die überlassene Software  den speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht.

§ 6 Verjährung

6.1) Die Verjährungsfrist beträgt

a) für Ansprüche auf Vergütungsrückzahlung aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr ab Ablieferung der Sache oder Abnahme der Werkleistung; jedoch für ordnungsgemäß gerügte Mängel nicht weniger als drei Monate ab Abgabe der wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung;

b) bei anderen Ansprüchen aus Sachmängeln ein Jahr;

c) bei Ansprüchen aus Rechtsmängeln zwei Jahre, wenn der Rechtsmangel nicht in einem dinglichen Recht eines Dritten liegt, auf Grund dessen der Dritte die Gegenstände herausverlangen oder die Unterlassung deren Nutzung verlangen kann;

d) bei nicht auf Sach- oder Rechtsmängeln beruhenden Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zwei Jahre; die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.

Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein.

6.2) Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie, Arglist, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten jedoch stets die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 7 Schriftform

Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Geschäftsbedingungen beinhalten, sowie besondere Abmachungen, Zusicherungen und Nebenabreden zwischen AMTANGEE und dem Vertragspartner bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform. Die Mitarbeiter von AMTANGEE sind grundsätzlich nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen, die diese Geschäftsbedingungen und andere Verträge abändern oder ergänzen. Sie sind insbesondere nicht befugt, mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Bedingungen hinausgehen, bzw. den Vertrag oder die Bedingungen abändern. Solche Nebenabreden gelten nur dann, wenn sie durch einen Prokuristen oder einen Vorstand der AMTANGEE AG schriftlich bestätigt werden.

§ 8 Schlussbestimmungen

8.1) Anwendbares Recht. Für alle Ansprüche aus der Vertragsbeziehung zum Kunden gilt deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.

8.2) Erfüllungsort. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist der Sitz von AMTANGEE.

8.3) Gerichtsstand. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin. AMTANGEE ist jedoch berechtigt, auch das für seine deutsche Zweigniederlassung oder den Geschäftssitz des Kunden zuständige Gericht anzurufen.

8.4) Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden bzw. der Vertrag Lücken enthalten, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt.

(Stand 01. Juli 2010)