Allgemeine Regelungen
1.1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(nachfolgend AGB genannt) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von
diesen AGB abweichende Bedingungen des Bestellers werden von der AMTANGEE
Aktiengesellschaft (nachfolgend „AMTANGEE“ genannt) nicht anerkannt, es sei
denn, AMTANGEE hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Die
vorliegenden AGB gelten auch dann, wenn AMTANGEE in Kenntnis entgegenstehender
oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den
Kunden vorbehaltlos ausführt.
1.2) Die vorliegenden AGB gelten nur gegenüber Unternehmern
im Sinne der §14 BGB.
1.3) Die AGB setzen sich zusammen aus den von der Art des
Auftrags unabhängigen und allgemeinen Regelungen und aus den speziellen
Regelungen aus den jeweils zur Anwendung kommenden Anhängen. Die speziellen
Regelungen gehen den allgemeinen Regelungen vor. Welcher der Anhänge zur
Anwendung kommt, hängt indes davon ab, welche Produkte bzw. Dienstleistungen
von AMTANGEE bezogen werden. Die Regelungen im Anhang „Besondere AGB für
Software-Verkauf“ gelten für den Verkauf von Standardsoftware durch AMTANGEE,
Anhang „Besondere AGB für Software-Miete“ gilt für die Vermietung von
Standardsoftware durch AMTANGEE, Anhang „Besondere AGB für Schulungen“ gilt für
die Erbringung von Schulungsmaßnahmen von AMTANGEE, Anhang „Besondere AGB für
Demohosting“ gilt für die Bereitstellung eines Demohostings (Software as a
Service), und Anhang „Besondere AGB für das AMTANGEE Partnerprogramm“ gilt für
das Partnerprogramm von AMTANGEE.
1.4) Die Mitarbeiter von AMTANGEE sind grundsätzlich nicht
befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen, die diese Geschäftsbedingungen und
andere Verträge abändern oder ergänzen.
2.1)
Annahme. Eine Bestellung des Kunden,
die als Angebot zum Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages zu qualifizieren
ist, kann AMTANGEE innerhalb von vier Wochen durch Übersendung einer
Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der
gleichen Frist annehmen.
2.2) Ablehnung, Sicherheiten. AMTANGEE ist jederzeit
berechtigt, die Annahme der Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder
den Vertragsschluss von einer Vorauszahlung, einer schriftlichen
Bürgschaftserklärung einer deutschen Großbank und/oder der Vorlage einer
schriftlichen Vollmacht abhängig zu machen.
2.3) Angebote.
Angebote von AMTANGEE sind – insbesondere hinsichtlich der Preise, Mengen,
Lieferfristen, Liefermöglichkeiten, Leistungen und Nebenleistungen –
freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass AMTANGEE diese ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet hat.
2.4) Produkteigenschaften.
Die Zusicherung von Produkteigenschaften bedarf einer schriftlichen Bestätigung
durch die AMTANGEE AG.
2.5)
Preise. In den Preisen von AMTANGEE
ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen. Diese wird in der
gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert
ausgewiesen.
2.6) Skonto. Ein
Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen
AMTANGEE und dem Kunden zulässig. Der Kaufpreis ist netto (ohne Abzug) sofort
mit Eingang der Rechnung bei dem Kunden zur Zahlung fällig, soweit sich aus der
Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Eine Zahlung gilt erst
dann als erfolgt, wenn AMTANGEE über den Betrag verfügen kann.
2.7) Zahlungsverzug.
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist AMTANGEE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe
von 8% über dem Basiszinssatz zu verlangen.
2.8) Zurückbehaltungsrecht
bei Zahlungsverzug. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder wird Antrag auf
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, so ist
AMTANGEE berechtigt, sämtliche Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten und
die Rechte aus Eigentums- und Rechtsvorbehalten geltend zu machen.
2.9) Aufrechnung.
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber AMTANGEE mit Forderungen
aufzurechnen, es sei denn, dass es sich um rechtskräftig festgestellte
Ansprüche oder um von AMTANGEE schriftlich anerkannte Ansprüche handelt. Der
Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
AMTANGEE behält sich an allen Abbildungen, Kalkulationen,
Zeichnungen sowie anderen Unterlagen seine Eigentums-, Urheber- sowie sonstige
Schutzrechte vor. Der Kunde darf diese nur mit der schriftlichen Einwilligung
von AMTANGEE an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob AMTANGEE diese als
vertraulich gekennzeichnet hat. AMTANGEE und das AMTANGEE Logo sind
eingetragene Warenzeichen von AMTANGEE.
4.1) Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit. AMTANGEE haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit von AMTANGEE, ihrer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung beruhen, die AMTANGEE,
ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
4.2)
Leichte Fahrlässigkeit. Für leichte
Fahrlässigkeit haftet AMTANGEE nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren
Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist
(Kardinalpflicht). Die Haftung ist auf den Gesamtbetrag begrenzt, mit deren
Entstehung im Rahmen des vorliegenden Vertrages typischerweise gerechnet werden
muss. Die Haftung für vertragsuntypische Schäden, Mangelfolgeschäden und
entgangenen Gewinn ist in jedem Falle ausgeschlossen.
4.3)
Haftungsausschluss. Im Übrigen ist
die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Regelungen
(z. B. Produkthaftungsgesetz) bleibt unberührt.
4.4) Datensicherungen.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten nach dem Stand der Technik (zumindest
täglich) zu sichern. Bei einem von AMTANGEE zu vertretendem Datenverlust haftet
AMTANGEE höchstens in Höhe des bei Vorhandensein von Sicherungskopien
erforderlichen Reproduktionsaufwandes.
5.1)
Die Software hat die vereinbarte Beschaffenheit und eignet sich für die
vertraglich vorausgesetzte, bei fehlender Vereinbarung für die gewöhnliche
Verwendung. Sie genügt dem Kriterium praktischer Tauglichkeit und hat die bei
Software dieser Art übliche Qualität; sie ist jedoch nicht fehlerfrei. Eine
Funktionsbeeinträchtigung der Software, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o. ä.
resultiert, ist kein Mangel.
5.2) Im Falle einer zeitlich begrenzten Überlassung wird
AMTANGEE das Produkt für die Vertragslaufzeit funktionsfähig erhalten.
5.3) Mängelansprüche des Kunden aus Kaufverträgen setzen
voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und
Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
5.4)
Der Kunde hat Mängel gegenüber AMTANGEE unverzüglich schriftlich zu rügen.
Schriftform gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.
5.5)
Der Wert zwischenzeitlich gezogener Nutzungen ist bei Rückabwicklung vom
Kaufpreis abzuziehen.
5.6)
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der
vereinbarten Beschaffenheit, bei unerheblicher Beeinträchtigung der
Brauchbarkeit sowie hinsichtlich Anwendungsfehlern und nicht reproduzierbaren
Softwarefehlern. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäße Änderungen
oder sonstige Eingriffe in die Software vorgenommen, so bestehen für diese und
die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
5.7) Die Garantie der Beschaffenheit der Software bedarf in
jedem Falle einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. In Prospekten,
Anzeigen, Dokumentationen, sogenannten Whitepapers, technischen Daten,
Spezifikationen, Webseiten, Online-Shops und anderen Schriften enthaltene
Angaben sind nur Beschreibungen und stellen keine Garantien oder
Eigenschaftszusicherungen dar.
5.8)
Hat der Kunde AMTANGEE wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt
sich heraus, dass ein Mangel vorhanden ist und AMTANGEE insofern nicht
gewährleistungspflichtig ist, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme
von AMTANGEE zu vertreten hat, allen AMTANGEE entstandenen Aufwand zu ersetzen.
5.9) AMTANGEE übernimmt keine Gewähr dafür, dass die
überlassene Software den speziellen
Erfordernissen des Kunden entspricht.
6.1) Die Verjährungsfrist beträgt
a) für Ansprüche
auf Vergütungsrückzahlung aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr ab Ablieferung
der Sache oder Abnahme der Werkleistung; jedoch für ordnungsgemäß gerügte
Mängel nicht weniger als drei Monate ab Abgabe der wirksamen Rücktritts- oder
Minderungserklärung;
b) bei anderen
Ansprüchen aus Sachmängeln ein Jahr;
c) bei Ansprüchen
aus Rechtsmängeln zwei Jahre, wenn der Rechtsmangel nicht in einem dinglichen
Recht eines Dritten liegt, auf Grund dessen der Dritte die Gegenstände
herausverlangen oder die Unterlassung deren Nutzung verlangen kann;
d) bei nicht auf
Sach- oder Rechtsmängeln beruhenden Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz
vergeblicher Aufwendungen zwei Jahre; die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in
dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis hat oder ohne
grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.
Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199
BGB bestimmten Höchstfristen ein.
6.2) Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober
Fahrlässigkeit, Garantie, Arglist, bei Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten jedoch stets
die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder
Konkretisierung dieser Geschäftsbedingungen beinhalten, sowie besondere
Abmachungen, Zusicherungen und Nebenabreden zwischen AMTANGEE und dem
Vertragspartner bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch
für die Aufhebung der Schriftform. Die Mitarbeiter von AMTANGEE sind
grundsätzlich nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen, die diese
Geschäftsbedingungen und andere Verträge abändern oder ergänzen. Sie sind
insbesondere nicht befugt, mündliche Zusicherungen zu geben, die über den
Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Bedingungen hinausgehen,
bzw. den Vertrag oder die Bedingungen abändern. Solche Nebenabreden gelten nur
dann, wenn sie durch einen Prokuristen oder einen Vorstand der AMTANGEE AG
schriftlich bestätigt werden.
8.1) Anwendbares
Recht. Für alle Ansprüche aus der Vertragsbeziehung zum Kunden gilt
deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.
8.2) Erfüllungsort.
Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist der Sitz von AMTANGEE.
8.3) Gerichtsstand. Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten ist Berlin. AMTANGEE ist jedoch berechtigt, auch das
für seine deutsche Zweigniederlassung oder den Geschäftssitz des Kunden
zuständige Gericht anzurufen.
8.4)
Salvatorische Klausel. Sollten
einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden bzw. der
Vertrag Lücken enthalten, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses
Vertrages hiervon nicht berührt.
(Stand 01. Juli 2010)